EEG - Solarförderung 2012
(= Energie Einspeise Gesetz 2012)
Solarstrom bringt Rendite
Photovoltaikanlagen mit Volleinspeisung:
- Solarstromanlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden werden bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 24,43 Cent / Kilowattstunde vergütet.
- Anlagen die größer als 30 kW dennoch kleiner als 100 kW sind, werden mit je 23,23 Cent pro Kilowattstunde vergütet.
- Anlagen über 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 100 kW liegt, je Kilowattstunde 21,98 Cent.
Beispiel: Bei einer 150 kW-Anlage wird 20 % des Stroms mit 24,43 Cent je kWh; 46,7 % mit 23,23 Cent je kWh und 33,3% mit 21,98 Cent je kWh vergütet.
- Die Grundvergütung für freistehende Anlagen liegt bei 17,94 Cent je Kilowattstunde.
Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch (seit 2009):
- Verbraucht man weniger als 30% des erzeugten Strom im eigenen Haushalt, so wird dieser Strom mit mit 8,05 Cent / Kilowattstunde vergütet
- Verbraucht man über 30% des erzeugten Stromes im eigenen Haushalt, so steigt die Vergütung auf 12,43 Cent / Kilowattstunde
D.h. Sie sparen sich die Stromkosten des Energieversorgers (ca. 22,80 Ct/kWh) und bekommen gleichzeitig mindestens 8,08 Ct/kWh ausgezahlt.
Der restliche Strom der PV-Anlage wird für 24,43 Ct/kWh (siehe Volleinspeisung) ins Netz gespeist und verrechnet.
Zu beachten ist aber, dass der PV-Strom nur für Eigenverbrauch verwendet werden kann, wenn auch die Sonne scheint!