Allgemeine Geschäftsbedingungen
a) An dieses Angebot halten wir uns vierundzwanzig Werktage gebunden.
b) Unsere Preise gelten nur bei ungeteilter Annahme unseres Angebotes und bei ununterbrochener Montage einschließlich Inbetriebnahme. Leistungen, die erst später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, berechtigen uns, bei nach Angebotsabgabe eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen.
c) Verzögert sich die Aufnahme der Montage oder wird deren Fortführung einschließlich Inbetriebnahme der Anlage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen, und schafft er auch innerhalb einer von uns zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe, sind wir berechtigt, bei Aufrechterhaltung des Vertrages den Ersatz des uns durch die Verzögerung entstehenden Schadens zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
d) Die Gewährleistung richtet sich nach den für den Kauf geltenden Bestimmungen des BGB. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB übernehmen wir nicht. Es gelten die im Datenblatt des Herstellers angegebenen Garantiefristen. Der Anspruchspartner ist alleine und ausschließlich der Hersteller. Die vom Hersteller in Wp (Watt peak) angegebene maximale Leistung stellt einen genormten Wert dar, der in der Regel nur unter Standard-Testbedingungen (STC) im Labor erreicht wird. Die tatsächliche Leistung der Anlage ist abhängig von den lokalen Standortbedingungen. Für den erzielbaren Stromertrag oder die Wirtschaftlichkeit der Anlage übernehmen wir keine Gewähr. Sofern wir Angaben zur Wirtschaftlichkeit machen, handelt es sich in jedem Fall nur unverbindliche Schätzungen.
e) Die Montage der Module erfolgt nach dem vom Auftraggeber genehmigten Montageplan. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es je nach Sonnenstand zu gelegentlichen Verschattungen kommen kann, die sich auf den Ertrag der Anlage auswirken können.
f) Folgende Leistungen sind im Angebot nicht enthalten:
Arbeiten an der Zähleranlage, sowie Verbindungsleitungen vom Wechselrichter zum Zähler.
g) Obliegenheiten und Pflichten des Auftraggebers:
- Der Auftraggeber hat den vorgesehenen Baukörper zu dem vereinbarten Zeitpunkt als zur Aufnahme der angebotenen Anlage bereit zur Verfügung zu stellen.
- Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung der Dachstatik in eigener Verantwortung;
- Evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen oder privatrechtliche Einwilligungen Dritter hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung zu beschaffen;
- Dem Auftraggeber obliegt die kostenlose Bereitstellung eines verschließbaren Raumes zur Lagerung der Anlagenkomponenten während der Ausführung der Arbeiten.
h) Zahlungsbedingungen:
10% der Brutto-Auftragssumme bei Auftragserteilung
80 % der Brutto-Auftragsumme vor Anlieferung der Module
Rest nach Fertigstellung und Inbetriebnahme ohne Abzug binnen 14 Tagen.
i) Der gelieferte Gegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Soweit der Liefergegenstand wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden ist, verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall seines Zahlungsverzuges die Demontage der Teile des Liefergegenstandes, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers.
j) Mit der Anlieferung des Liefergegenstandes an dem Montageort des Auftraggebers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über. Der Anlieferung steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
k) Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
l) Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Plänen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Einwilligung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages an uns zurück zu geben.
m) Die Wechselrichterauslegung wird noch kurz vor der Montage überprüft, und gegebenenfalls optimiert. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf den kWp-Preis, der im Kaufvertrag steht.
n) Falls die Liefersituation es erfordert, kann hirschvogelsolar ein anderes Fabrikat in gleicher Qualität mit ähnlichem Wirkungsgrad bei der Anlage einbauen.
o) Bei Auftragserteilung prüfen wir die Schneelastzone und sollte sich herausstellen das es sich um Schneelastzone 3 oder höher handelt werden wir Ihnen ein entsprechendes Mehrpreisangebot unterbreiten.
p) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass neu angeschlossene PV-Anlagen, vor allem in den ersten Betriebsmonaten, unbedingt vom Kunden selbst überwacht werden müssen. Wir empfehlen den Einbau einer Fernüberwachung die von uns angeboten werden kann um eventuelle Fehler sofort zu lokalisieren.
q) Falls eine Freileitung vorhanden ist muss diese abisoliert werden. Diese Kosten werden direkt vom Energieversorgungsunternehmen an den Kunden verrechnet.
r) Die mitgelieferte Grobkalkulation und die daraus gewonnen Ertragswerte sind ausschließlich zirka Angaben. Für diese Grobkalkulation verwenden wir das Programm PV-SOL. In dieses Programm werden Angaben von uns nach bestem Wissen angegeben z.B. Dachneigung und Himmelsrichtung. Für die daraus gewonnenen Werte der Grobkalkulation haften wir nicht.
s) Für Lieferengpässe seitens der Industrie bezügl. Module und Wechselrichter ist Fa. Hirschvogelsolar nicht verantwortlich. Lieferzusagen oder fixe Fertigstellungstermine können schriftlich nicht festgelegt werden. Bei Lieferengpässen wird die Fa. Hirschvogelsolar bemüht sein, die Anlagen so fertigzustellen, damit diese nach dem EEG (Energieeinspeisegesetz) und der aktuellen Vergütung einspeisen können.
t) Der angebotene Versicherungspreis gilt für ein Jahr, die Versicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
u) Ändert sich die Wp-Leistung des ausgeschriebenen Moduls, da z. B. der Hersteller das Modul aus fertigungstechnischen Gründen nicht mehr produzieren kann, so werden diese Änderungen in der Schlussrechnung angeglichen: Es entsteht ein Mehr- oder Minderpreis.
Bei einer Auftragserteilung bitten wir Sie, das unterschriebene Angebot an uns zurückzuschicken.
Stand 04.05.2011